Beitragsordnung DiabeTiger e.V.

Die Mitgliederversammlung des Vereins DiabeTiger e.V. hat am 17.12.2024 folgende Beitragsordnung beschlossen:

1a. Alle natürlichen Vereinsmitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr.
1b. Juristische Personen zahlen eine Aufnahmegebühr von 250,00 EUR.

2. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung gem. § 6 Abs. 3 der Satzung befreit.

2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des laufenden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

a. für eine Familienmitgliedschaft 48,00 EUR
b. für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 36,00 EUR
c. für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) 12,00 EUR
d. für Schüler, Studenten und Auszubildende (ab vollendetem 18. Lebensjahr) 24,00 EUR
e. für juristische Personen 250,00 EUR.

4. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

5. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss im Rahmen des § 6 Abs. 2 der Satzung geändert werden, ohne dass eine erneute Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Darüber hinausgehende Erhöhungen sind in der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

Beschlossen am 17.12.2024
DiabeTiger e.V.